Jahreswagen: Leasing-Angebote zu Top-Konditionen
Jahreswagen
Wer auf der Suche nach nicht mehr ganz neuen aber auch nicht super alten Leasingautos ist, der wird in der Kategorie „Jahreswagen“ fündig. Die Begrifflichkeit per se ist nicht schwer zu verstehen. Doch häufiger stellt sich die Frage, ob ein Auto als Jahreswagen gilt, das nicht länger als ein Jahr nach Erstzulassung angemeldet ist? Oder darf solch ein Fahrzeug innerhalb dieser zwölf Monate nur eine maximale Anzahl an Besitzern gehabt haben?
Fakt ist, Jahreswagen sind sofort verfügbar und meist günstiger als Bestellfahrzeuge oder Lagerneuwagen.
Leasing-Schnäppchen rund um den Jahreswagen für private und gewerbliche Nutzer:innen findet ihr hier.
Die Erläuterung
Beide oben erwähnten Vermutungen sind nicht ganz korrekt. Bei einem Jahreswagen handelt es sich vielmehr um einen Pkw, bei dem zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung 12 Monate nicht überschritten werden dürfen. Steht also irgendwo ein Jahreswagen zum Kauf zur Verfügung, dann ist dieser innerhalb eines Jahres nach der Fertigung erstmals zugelassen worden. Dies ist die wichtigste Information, die ihr aus der Begrifflichkeit mitnehmen könnt. Es gibt aber noch mehr zu beachten.
Verkauf von Mitarbeiter:innen der Hersteller
Jahreswagen werden häufig von Mitarbeiter:innen der Hersteller wie Volkswagen, BMW oder Mercedes-Benz direkt verkauft. Diese bekommen die Autos nicht nur vergünstigt, sondern können die Fahrzeuge in der Regel jährlich wechseln, um so immer die neueste Generation zu fahren. Damit geht einher, dass sie die „alten“ Leasingautos preiswert und verlustfrei verkaufen können. In diesem Fall wird zudem die Zeitspanne von einem Jahr nicht überschritten, wodurch der Kennzeichnung Jahreswagen nichts im Weg steht.
Rechtlich genau geregelt
Viele Anbieter nehmen es mit der Bezeichnung nicht allzu genau, obwohl das Gesetz eine genaue Definition vorgibt. Es gibt zwei Voraussetzungen, die stets erfüllt werden müssen.
Höchstens 12 Monate zwischen Produktion und Erstzulassung | Die erste Voraussetzung für einen Jahreswagen ist (wie bereits oben erwähnt), dass ein Jahr zwischen Herstellung und Erstzulassung das Maximum ist. |
Möglicher Verkauf nach maximal 12 Monaten nach der Erstzulassung | Die zweite Voraussetzung ist, dass ein Verkauf spätestens 12 Monate nach erfolgter Erstzulassung über die Bühne gegangen sein muss. |
„2×12 Monate“-Regelung
Sofort sollte einem die erhöhte Zeitspanne auffallen, die sogar über 12 Monate hinausgehen kann. Normalerweise geht man davon aus, dass sich hinter einem Jahreswagen alles innerhalb von 12 Monaten nach Produktion abspielt. Doch in Wahrheit können es entsprechend der „2×12 Monate“-Regelung sogar 24 Monate sein, die sein ein Jahreswagen als solcher bezeichnen darf. Das kommt daher, weil dieser theoretisch erst im letzten erlaubten Monat nach der Produktion zugelassen und erst 12 Monate nach diesem Zeitpunkt verkauft werden kann. Das Ganze beläuft sich dann auf zwei Mal 12 Monate und ergibt unterm Strich 24 Monate.
Worauf solltet ihr beim Leasing achten?
Jahreswagen haben für Leasingnehmer:innen vor allem den großen Vorteil, dass sie im Vergleich zum Neuwagen oder Bestellfahrzeug deutlich günstiger sind. Darüber hinaus sind die meist sofort verfügbar. Aber: Einem genutzten Jahreswagen kann man vorangegangene Unfälle und Mängel nicht zweifelsfrei absprechen. Auch wenn das Fahrzeug weniger als 12 Monate genutzt worden ist, kann es in dieser Zeit zu Unfällen gekommen sein. Natürlich ist der Leasinggeber verpflichtet, eventuelle Schäden vorab zu kommunizieren. Ein Recht auf ein makelloses Auto ist jedoch nicht gegeben.
Welche Rechte habe ich als Leasingnehmer?
Erfüllt ein Jahreswagen die Anforderungen nicht, wird aber trotzdem als solcher verkauft, dann liegt in der Regel ein Sachmangel vor. Die Forderung einer Reparatur ist aufgrund der Umstände ausgeschlossen, deshalb kann man nur bei Verfügbarkeit auf eine Neulieferung bestehen.