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Ratgeber

Autoleasing: Wie nach einem Unfall vorgehen?

Autounfall
Autounfall; Quelle: blende12/pixabay

Unabhängig davon, ob ihr ein Fahrzeug privat bzw. über die eigene Firma least oder euch ein Pkw vom Arbeitgeber bereitgestellt wird: Die Vorgehensweise bei einem Unfall wird vertraglich über den Leasinggeber festgelegt. Um nicht selbst zu haften, ist besonders wichtig, dass ihr alle Vorgaben penibel berücksichtigt. Hinzu kommt, dass ihr die ebenfalls vorgegebene Reihenfolge korrekt einhaltet. Nachfolgend erhaltet ihr relevante Informationen, um situationsgerecht zu handeln.

Welche Unfallszenarien gibt es bei einem Leasing-Fahrzeug?

Ein markanter Unterschied zum Privatfahrzeug besteht zunächst darin, dass der Leasinggeber der offizielle Eigentümer des von euch geleasten Autos, Pkws oder Nutzfahrzeugs ist. Dadurch gibt es bei einem Unfall eine Dreiecksbeziehung. Beteiligt sind:

  • ihr als Fahrer
  • der Unfallgegner
  • die Leasinggesellschaft

Handelt es sich um einen kleineren Unfall mit dem Leasingfahrzeug, ist die Sache noch relativ unkompliziert. Von sogenannten Bagatellschäden ist die Rede, wenn bei einem Parkmanöver Kratzer, Dellen oder Schrammen oberflächlicher Natur entstehen. In der Regel bleiben alle Unfallbeteiligten unverletzt. Kommt es zu einer Einigung hinsichtlich der Schuldfrage zwischen euch und dem weiteren Unfallbeteiligten, muss nicht zwingend die Polizei hinzugezogen werden. Allerdings solltet ihr den Vorgang dokumentieren, indem ihr mit eurem Smartphone Bilder vom Unfallort und den Schäden an den betroffenen Fahrzeugen macht. Achtet zudem darauf, die relevanten Daten auszutauschen:

  • Versicherung des Unfallgegners
  • Kennzeichen
  • Personalien

Kommt es zu keiner Einigung, ruft die Polizei hinzu. Dies trifft auch zu, sofern ein größerer Sachschaden in Verbindung mit einem Personenschaden zu verzeichnen ist. Dieser Schritt ist ebenfalls zwingend notwendig, wenn folgende Sachverhalte gegeben sind:

  • Ihr verursacht mit Ihrem Leasingauto einen Schaden an einem Fahrzeug, ohne dass dessen Halter anwesend ist. Entfernt ihr euch vom Unfallort, wird das als Fahrerflucht interpretiert.
  • Ihr hegt den dringenden Verdacht, dass der Unfallgegner alkoholisiert oder anderweitig unter Drogeneinfluss steht und dadurch den Schaden verursacht hat.

In den genannten Fällen ist die Polizei für die Unfallaufnahme und die notwendige Dokumentation zuständig. Bei Unklarheiten wird die Schuldfrage zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Sofern notwendig, werden Gutachter und Sachverständige hinzugezogen.

Wichtig: Eine unverzügliche Schadensmeldung machen

Die weitere Vorgehensweise bei einem Unfall mit eurem Leasingauto gestaltet sich folgendermaßen, wobei die Schuldfrage eine entscheidende Rolle spielt:

  • Ob Händler oder Leasing-Bank: Meldet den Unfall umgehend an den Leasinggeber. Dies ist wichtig, da euch bei Bedarf die nächsten Schritte vorgegeben werden.
  • Sind an eurem Leasingauto fremdverschuldet Schäden entstanden, werden diese der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners gemeldet. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, übernimmt das euer Leasinggeber.
  • Tragt ihr selbst Schuld, oder zumindest eine Teilschuld, ist eure eigene Kasko-Versicherung der richtige Ansprechpartner bei Schäden an eurem Fahrzeug. Achtet auch hier auf die Vertragsgestaltung mit dem Leasinggeber.

Dass ein Unfall am eigenen Nervenkostüm zehrt, steht außer Frage. Versucht dennoch, so ruhig wie möglich zu bleiben, um situationsgerecht zu handeln.

Was tun bei einem Unfall mit dem Leasingauto im Ausland?

Grundsätzlich sind Dienstreisen und Urlaubsaufenthalte mit dem Leasingauto im EU-Ausland sowie in der Schweiz möglich. Entscheidend sind allerdings die vertraglichen Regelungen zwischen euch und dem Leasinggeber. Achtet darauf, dass ihr für entsprechende Fahrten eine internationale Versicherungskarte mit euch führt. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Die Gültigkeitsdauer liegt bei fünf Jahren, wobei Leasingangebote vorwiegend über eine Dauer von zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden.

Im Falle eines Auslandsunfalls solltet ihr unbedingt die Polizei hinzuziehen, um den Unfallhergang dokumentieren zu lassen. Im Anschluss meldet ihr diesen bei eurem Leasinggeber und der zuständigen Versicherung. Bei Bedarf kontaktiert den Zentralruf der Autoversicherer, über den ihr die Versicherung des Unfallgegners kostenlos ermitteln können.

Den Schaden bei einem Totalschaden durch die GAP-Deckelung begrenzen

Im Gegensatz zu einem privaten Pkw kommt bei einem Leasingauto mit Unfallschaden das Problem der Wertminderung hinzu. Diese fällt bei einem Totalschaden besonders dramatisch aus. Es handelt sich um die Differenz zwischen dem Wert eines Modells mit vergleichbarer Ausstattung bei identischer Kilometerleistung für die Wiederbeschaffung und dem gesamten Leasingwert. Bei hochwertigen Fahrzeugen etwa von BMW oder Mercedes-Benz macht sich dieser deutlich bemerkbar. Dazu ein Beispiel:

  • Leasingwert des Fahrzeugs: 60.000 Euro
  • Wiederbeschaffungswert: 40.000 Euro
  • Fehlbetrag: 20.000 Euro

Den genannten Fehlbetrag müsst ihr bei einem Selbstverschulden aus der eigenen Tasche bezahlen. Dieses Risiko vermeidet ihr durch die GAP-Deckelung als Ergänzung zur Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Abkürzung steht für Guaranteed Asset Protection. Der Fehlbetrag wird komplett übernommen, was auch auf einen möglichen Fahrzeugdiebstahl zutrifft.

Da in beiden Fällen der eigentliche Vertragsgegenstand hinfällig ist, wird der Vertrag aufgelöst. Wurde der gesamte Prozess einvernehmlich abgewickelt, steht nichts mehr im Wege, sich ein neues Leasingangebot bei dem bisherigen und/oder einem anderen Anbieter einzuholen.