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Ratgeber

Der Bußgeldkatalog 2022 für Autofahrer

Blitzer
Blitzer; Quelle: blickpixel/pixabay

Wenn man sein Leasing-Schnäppchen gefunden hat, dann will man damit vor allem am Anfang viel herumfahren. Selbstverständlich muss man aber nicht zwingend ein Auto leasen, sondern kann sich beispielsweise auch am Gebrauchtwagenmarkt umschauen. Mit dem Einsteigen in das Fahrzeug fährt aber auch immer das Risiko von Strafen mit. Zum Beispiel wegen einer zu hohen Geschwindigkeit, wegen zu wenig Abstand, wegen des Überfahrens einer roten Ampel oder weil das Handy während der Fahrt bedient wurde. Die Kosten für einen solchen Verstoß bleiben auch nicht immer gleich, sondern werden in unregelmäßigen Abständen geändert. In den meisten Fällen steigen die Kosten, da es dem Fahrer unter anderem finanziell eine Lehre sein soll. Aus diesem Grund gibt es auch 2022 einen neuen Bußgeldkatalog, der die Höhe der Strafen auflistet. Entscheidend ist der Verstoß, andere Faktoren (wie die Automarke) spielen keine Rolle. Es ist also egal, ob man mit einem Volkswagen, einem Porsche oder mit einem anderen Fabrikat zu schnell unterwegs ist.

In den folgenden Zeilen werden die wichtigsten Strafen vom Bußgeldkatalog 2022 aufgelistet. Der gesamte Katalog wäre einfach viel zu groß, außerdem sind in erster Linie die häufigsten Verstöße wichtig und interessant.

Hinweis: Der Bußgeldkatalog listet immer nur den Regelsatz auf. Manchmal kann es daher zu Erhöhungen, zu Ermäßigungen oder zu abweichenden Strafen kommen. Individuelle Fälle sind somit ein fester Bestandteil im Strafmaß.

Geschwindigkeit

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der überschrittenen Geschwindigkeit. Auch macht es einen Unterschied, ob es außerorts oder innerorts stattgefunden hat.

Überschreitungen außerorts:

  • maximal 10 km/h – 48,50 €
  • zwischen 11 und 15 km/h – 68,50 €
  • zwischen 16 und 20 km/h – 88,50 €
  • zwischen 21 und 25 km/h – 128,50 € + 1 Punkt
  • zwischen 26 und 30 km/h – 178,50 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (wenn man
  • zum zweiten Mal im Jahr mit mehr als 26 km/h Überschreitung erwischt wird)
  • zwischen 31 und 40 km/h – 228,50 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (wenn man
  • zum zweiten Mal im Jahr mit mehr als 26 km/h Überschreitung erwischt wird)
  • zwischen 41 und 50 km/h – 348,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • zwischen 51 und 60 km/h – 508,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • zwischen 61 und 70 km/h – 633,50 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h – 738,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Überschreitungen innerorts:

  • maximal 10 km/h – 58,50 €
  • zwischen 11 und 15 km/h – 78,50 €
  • zwischen 16 und 20 km/h – 98,50 €
  • zwischen 21 und 25 km/h – 143,50 € + 1 Punkt
  • zwischen 26 und 30 km/h – 208,50 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (wenn man
  • zum zweiten Mal im Jahr mit mehr als 26 km/h Überschreitung erwischt wird)
  • zwischen 31 und 40 km/h – 288,50 € + 2 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
  • zwischen 41 und 50 km/h – 428,50 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • zwischen 51 und 60 km/h – 591,50 € + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
  • zwischen 61 und 70 km/h – 738,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h – 843,50 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Ampel

  • Überfahren einer roten Ampel – 90 € + 1 Punkt
  • Überfahren einer roten Ampel, die über 1 Sekunde rot war – 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (je nach Umständen kann für das Fahrverbot eine Alternative eingesetzt werden)
  • Abbiegung nach rechts bei einem grünem Pfeil ohne stehenbleiben: 70 € + 1 Punkt

Abstand

  • Abstandsverstoß bei unter 80 km/h – 25 €
  • Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h und unter 5/10 vom halben Tachowert – 75 €
  • Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h und unter 1/10 vom halben Tachowert – 320 €

Alkohol und Drogen

  • Gegen das Maximum von 0,5 Promille verstoßen – 500 € beim ersten Mal + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Gegen das Maximum von 0,5 Promille verstoßen – 1.000 € beim zweiten Mal + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot
  • Gegen das Maximum von 0,5 Promille verstoßen – 1.500 € beim dritten Mal + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot
  • Gegen das Drogengesetz verstoßen – 500 € beim ersten Mal + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Gegen das Drogengesetz verstoßen – 1.000 € beim zweiten Mal + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot
  • Gegen das Drogengesetz verstoßen – 1.500 € beim dritten Mal + 2 Punkte + 3 Monat Fahrverbot

Handynutzung

  • Am Steuer das Handy genutzt – 100 € + 1 Punkt
  • …… mit zusätzlicher Gefährdung – 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • …… mit zusätzlicher Sachbeschädigung – 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Führerschein

  • Ohne Führerschein unterwegs – 10 €
  • Zu späte Abgabe des Führerscheins nach Fahrerlaubnisentzug – 25 €