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Ratgeber

E-Auto-Förderung 2026: So funktioniert der neue Sozial-Bonus für Elektro und Hybrid

Bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden, Quelle: Chuttersnap, Unsplash

Mit dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung die Karten bei der Elektromobilität neu gemischt. Seit dem 1. Januar 2026 greift ein komplett überarbeitetes Förderprogramm. Anders als früher profitieren nicht mehr alle Käufer, sondern gezielt Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien. Wir erklären, wie Sie an das Geld kommen und welche strengeren Regeln jetzt gelten.

Förderung von Elektroautos für sozial schwächere Haushalte

Die neue Prämie richtet sich an die mittleren und niedrigen Einkommen der Gesellschaft. Firmenwagen sind dabei explizit ausgeschlossen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro. Pro Kind (unter 18 Jahren) wird die Einkommensgrenze um 5.000 Euro angehoben. Beim Maximum von zwei Kindern liegt das zu versteuernde Gesamteinkommen also bei 90.000 Euro.

Zur Berechnung: Der Staat prüft hier genau. Herangezogen wird der Durchschnittswert der letzten zwei Steuerbescheide (diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein).

Welche Autos werden gefördert?

Geld gibt es nur für Neuwagen der Klasse M1, dabei werden vollelektrische Autos (BEV) sowie Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender einbezogen. Letzgennante fördert der Staat unter Vorbehalt: Bis Juni 2027 müssen diese Fahrzeuge entweder 80 km rein elektrisch schaffen oder weniger als 60 g CO2/km ausstoßen. Danach werden die Kriterien neu evaluiert.

Kassensturz: So hoch ist die neue Prämie

Das Fördermodell ist wie eine Treppe aufgebaut: Wer weniger verdient oder mehr Kinder hat, bekommt mehr.

  • Basis-Betrag: 3.000 € für E-Autos (1.500 € für Hybride und Range Extender).
  • Sozial-Aufschlag: Liegt das Einkommen unter 60.000 €, gibt es 1.000 € extra. Unter 45.000 € kommen noch einmal 1.000 € dazu.
  • Kinder-Zuschuss: 500 € pro Kind (für maximal zwei Kinder).

Achtung beim Leasing: Die 36-Monate-Falle

Leasingnehmer müssen besonders aufpassen. Die Förderung gibt es nur noch, wenn sie das Auto langfristig nutzen. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Die beliebten Leasing-Schnäppchen über 12 oder 24 Monate gehen also leer aus.

Checkliste: Antragstellung und Fristen

Obwohl das Programm seit dem 1. Januar 2026 läuft, können Interessierte den Antrag voraussichtlich erst ab Mai 2026 stellen. Dann soll das Online-Portal des Bundesumweltministeriums (BMUKN) freigeschaltet werden.

  • Rückwirkung: Alle Zulassungen seit Jahresbeginn 2026 sind gültig.
  • Frist: Antragsteller haben nach der Zulassung ein Jahr Zeit für den Antrag.
  • Budget: Es gilt das „Windhundverfahren“. Der Topf ist mit 3 Milliarden Euro gefüllt (reicht für ca. 800.000 Autos) – wenn er leer ist, ist Schluss.

Zur Antragstellung werden voraussichtlich der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die letzten zwei Steuerbescheide (zum Nachweis des Einkommens) und ein Identifikationsnachweis (z.B. AusweisApp oder Online-Perso) benötigt. Weitere Infos gibt es beim Budnesumweltministerium.