Ratgeber
Führerschein und Fahrzeugschein: Muss man die Dokumente immer dabei haben?
Die Deutschen lieben ihr Auto, egal, ob gekauft oder geleast, und das Autofahren. Ab einem Alter von 17 Jahren können Interessierte den Führerschein mit Begleitung machen, mit 18 Jahren erhalten viele ihr erstes Auto. Doch selbst, wenn man nichts falsch gemacht hat, hat man bei einer Polizeikontrolle vor Aufregung oft ein mulmiges Gefühl. Kontrollen sind meist Routine und betreffen im Allgemeinen den Führerschein und den Fahrzeugschein. Was aber, wenn man die benötigten Papiere nicht dabei hat? Muss man sie beim Autofahren stets bei sich haben? Die Antworten auf die beiden Fragen finden wir in diesem Artikel.
Alles Wichtige zum Führerschein und Fahrzeugschein
Um ein Auto zu fahren, benötigt man eine gültige Fahrerlaubnis und wichtige Papiere, die das Fahrzeug betreffen. Die Polizei kontrolliert dies regelmäßig, wobei der Führerschein und der Fahrzeugschein besonders wichtig sind. Dies soll nicht als Schikane verstanden werden, sondern vielmehr Präsenz zeigen und fahruntüchtige Fahrzeuge feststellen. Wenn man sich auffällig verhält, hat man eine höhere Wahrscheinlichkeit, von der Polizei überprüft zu werden.
Welchen Führerschein habe ich?
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrschule wird dem Prüfling durch die Ausstellung des Führerscheins die Berechtigung bestätigt, ein Auto bewegen zu dürfen. In einer Kontrolle durch die Polizei muss dieser Führerschein vorgezeigt werden, um zu überprüfen, ob der Fahrer die Genehmigung hat, das Fahrzeug zu steuern.
Wenn Führerschein Klasse B vorliegt, darf ein Gefährt mit einem maximalen Gewicht von 3,5 Tonnen geführt werden. Mit diesem Führerschein dürfen bis einschließlich acht Personen mitgenommen werden, allerdings nicht für gewerbliche Zwecke – hierfür wird ein Taxischein benötigt.
Was steht im Fahrzeugschein?
Bei einer Kontrolle dient der Fahrzeugschein dazu, wichtige Informationen über ein Auto zu erhalten. Die Polizei kann dann überprüfen, ob das Fahrzeug auf eine bestimmte Person zugelassen ist und ob es die Anforderungen erfüllt, um es mit dem vorgelegten Führerschein zu bewegen. Doch was ist, wenn man den Führerschein und die Fahrzeugpapiere nicht zur Hand hat, wenn man sich das Fahrzeug zum Beispiel von jemand anderem ausgeliehen hat? Muss man den Fahrzeugschein trotzdem beim Fahren bei sich haben?
Muss ich den Führerschein und Fahrzeugschein immer dabei haben?
Wer ein Fahrzeug steuert, muss in der Regel den Führerschein und den Fahrzeugschein mit sich führen. Wenn man die beiden Scheine nicht vorlegen kann, droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Außerdem müssen der Führerschein und der Fahrzeugschein schnellstmöglich bei der nächsten Polizeiwache nachgereicht werden. Um sich diesen Aufwand und die Kosten zu ersparen, sollte man stets seine Papiere griffbereit haben. Unangenehmer wird es, wenn man mit einem Auto fährt, obwohl der Führerschein gerade entzogen wurde – eine Strafe in Form einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe kann folgen. Details hierzu finden sich im Bußgeldkatalog. Der Fahrzeugschein oder die Fahrzeugpapiere geben alle wesentlichen Informationen über das Auto an. Bei der Kontrolle kann die Polizei feststellen, wem das Auto gehört und ob es den Anforderungen entspricht, um mit dem vorhandenen Führerschein bewegt werden zu können.