Ein Service von
 
 

Ratgeber

Leasing im Kostencheck: Was neben der Leasingrate noch anfällt

Kia EV6

Autoleasing wird immer günstiger – und die Leasinganbieter versuchen seit Jahren, sich gegenseitig zu unterbieten. Was vielen Leasingnehmern dabei nicht auffällt, sind die hohen Kosten, die neben der Leasingrate anfallen und noch „on top“ kommen. Wir geben einen Überblick über die einzelnen Punkte bei Leasingdeals jeder Art und zeigen, auf was ihr als Verbraucher beim Autoleasing achten solltet!

Laufende und einmalige Kosten: Umrechnung erforderlich!

Wie bei den meisten größeren Anschaffungen gibt es auch beim Autoleasing – auch wenn es sich hier nicht um einen „Kauf“ handelt – einmalige und laufende Kosten. Erstere fallen entweder zu Beginn oder am Ende der Leasinglaufzeit an. Letztere tauchen immer wieder oder regelmäßig zu Beginn eines Jahres auf.

Einmalige Kosten sind beim Autoleasing etwa die Gebühren für Überführung und Zulassung des Fahrzeugs. Auch eine eventuelle Schlussrate, die die laufenden Leasingkosten drückt, zählt zu den einmaligen Kosten am Ende des Leasings.

Zu den laufenden Kosten gehören sämtliche Reparaturaufwendungen, die Kosten für Inspektion, TÜV und Wartung. Auch Kfz-Steuer und Versicherung sind laufende Kosten, die in regelmäßigen Abständen anfallen – selbst dann, wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird. Auch die Leasingrate selbst ist eine laufende Ausgabe.

Um einen Überblick über eure monatlichen Kosten zu erhalten, solltet ihr auf der einen Seite alle laufenden Kosten addieren. Rechnet dann die Aufwendungen des Autoleasings, die einmalig oder in unregelmäßigen Abständen anfallen, auf einzelne Monate um. So erhaltet ihr die monatlichen Durchschnittskosten, die der Leasingwagen tatsächlich verursacht – und sie werden sich deutlich von der beworbenen Leasingrate unterscheiden!

Steuer und Versicherung beim Autoleasing

Beim Leasing werdet ihr bezüglich Steuer und Versicherung so behandelt, als würde es sich bei dem geleasten Fahrzeug um euer Eigentum handeln. Bei der Kfz-Versicherung solltet ihr zusätzlich auf die GAP-Deckung, die eventuelle Nachzahlungen bei einem Totalschaden übernimmt, achten. Sowohl die Steuerpflicht als auch die Kfz-Versicherungs-Abschlusspflicht beginnt mit der Übernahme des Wagens bzw. mit Beginn des Leasingverhältnisses.

Selbstverständlich behaltet ihr beim Autoleasing eure bisherigen Schadensfreiheitsrabatte und -klassen. Es gibt „unterm Strich“ keine Unterschiede zu gekauften oder finanzierten Fahrzeugen.

Inspektion, Wartung und Hauptuntersuchung

Sofern ihr mit dem Leasinggeber keinen Full-Service-Vertrag oder ein sogenanntes Auto-Abo abgeschlossen habt, müsst ihr euch selbst um die laufende Wartung und Instandhaltung des Fahrzeuges kümmern. In nahezu allen Leasingverträgen ist vorgeschrieben, dass ihr für die scheckheftgemäße Inspektion des Wagens verantwortlich seid. Außerdem tragt ihr die Verantwortung für die uneingeschränkte Verkehrssicherheit, was den regelmäßigen Besuch beim TÜV obligatorisch macht.

Selbiges gilt für einen Wechsel der Bremsen, von Reifen und mehr. Insgesamt habt ihr alle Rechte und Pflichten, die ihr auch bei einem gekauften oder finanzierten Fahrzeug hättet. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass das Fahrzeug beim Autoleasing nicht in euer Eigentum übergeht und ihr lediglich dafür sorgen müsst, es am Ende der Laufzeit wieder ordnungsgemäß zurückzugeben.

Übrigens: Der erste TÜV ist nach 36 Monaten fällig, anschließend muss das Fahrzeug alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Hier gibt es beim Autoleasing ebenfalls keine Besonderheiten.

Wertverlust: Autoleasing besser auf Kilometerbasis

Generell könnt ihr beim Leasing zwischen dem sogenannten Restwert- und dem Kilometerleasing wählen. Die Modelle unterscheiden sich wie folgt:

  • Beim Restwertleasing schätzt ein Gutachter zu Beginn der Laufzeit, was das Auto am Ende der Laufzeit wert sein wird. Ist dieser Zeitpunkt dann erreicht, erfolgt eine erneute Schätzung. Je nachdem, ob und welche Differenz entsteht, erhaltet ihr Geld zurück oder müsst nachzahlen.
  • Beim Kilometerleasing ist eine feste Laufleistung für die gesamte Vertragslaufzeit vorgeschrieben. Mehr- und Minderkilometer werden durch Erstattungen oder Nachzahlungen ausgeglichen.

Tipp: Besser unterwegs seid ihr in der Regel mit dem Kilometerleasing. Denn, auch wenn beim Restwertleasing die Raten niedriger sind, tragt ihr hier das volle Risiko für jegliche Wertverluste. Dazu gehören auch solche, die außerhalb eures Einflusses liegen – etwa durch einen Imageschaden beim Hersteller.

Was hat es mit der BAFA-Prämie beim Autoleasing auf sich?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt Kund:innen, die sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeuge entscheiden, folgende nach Leasinglaufzeit gestaffelte Prämien:

  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: 1.500 Euro
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: 3.000 Euro
  • Leasinglaufzeit mehr als 23 Monate: 6.000 Euro

Die Prämie muss zunächst in Form einer Leasing-Sonderzahlung ans Autohaus überwiesen werden. Anschließend wird sie vom BAFA wieder erstattet.

Fazit: Alle Kosten beachten!

Achtet bei Leasingdeals nicht nur auf die monatliche Rate, sondern auch auf die Nebenkosten. Überführung, Zulassung, Wartung, TÜV, Steuer, Versicherung und Reparaturen sorgen schnell dafür, dass sich die angepriesenen Kosten für das Autoleasing erhöhen. Führt daher bereits im Vorfeld eine Kalkulation durch und berechnet, was das Autoleasing „unterm Strich“ tatsächlich kostet. Dieser Betrag ist eine gute Vergleichsgrundlage.