Ratgeber
Die Lichthupe: Wann darf sie verwendet werden?
Mit der Lichthupe kann man im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen, indem man das Fernlicht kurz aufblendet. Viele nutzen es auf der Autobahn-Überholspur, um das Auto vor ihnen wissen zu lassen, dass man gerne überholen möchte. Besonders BMW-Fahrer:innen gelten als diejenigen, die gerne drängeln. Allerdings ist die Lichthupe nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und es können Strafen auf Missbrauch folgen. In diesem Artikel wird erklärt, welche Bedingungen für die Nutzung der Lichthupe gelten und was bei einer Verletzung droht.
So darf die Lichthupe angewendet werden
Es ist wichtig, dass die Lichthupe nur in bestimmten Situationen und für einen sehr kurzen Zeitraum angewendet wird. Das Aufblenden des Fernlichts darf nicht länger als wenige Sekunden andauern und darf nicht zu Blendungen führen. Erlaubt ist die Verwendung der Lichthupe nur in zwei Fällen.
Mit der Lichthupe den Überholvorgang ankündigen
Für einen Überholvorgang auf Bundesstraßen oder Autobahnen in der Nacht kann die Lichthupe als Ankündigung betätigt werden. Jedoch ist es nicht gestattet, die Lichthupe zum Drängeln zu verwenden. Der korrekte Ablauf sieht so aus: Blinker setzen, kurz die Lichthupe bedienen und dann schnell überholen, wobei ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist.
Andere mit der Lichthupe warnen
Der zweite vorgesehene Zweck der Lichthupe ist es, als Warnsignal vor einer möglichen Gefahr zu dienen. Dies beinhaltet nicht den nächsten Blitzer, sondern einen Unfall oder eine andere Gefahrensituation wie beispielsweise Wildtiere am Straßenrand einer Landstraße. Man kann auch andere Fahrzeuge darauf aufmerksam machen, dass sie das Licht nicht angemacht haben. Der Missbrauch der Lichthupe kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Lichthupe: Diese Konsequenzen drohen bei einem Missbrauch
Wer die Lichthupe oder die Hupe missbraucht, um andere Verkehrsteilnehmer:innen zu warnen, zu grüßen oder zu drängeln, muss mit Strafen rechnen. Bei einfachen Vergehen wird üblicherweise ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Sollte die Lichthupe jedoch zur Nötigung verwendet werden, können empfindlichere Strafen folgen, einschließlich eines Fahrverbots und sogar Freiheitsstrafen. Auch bei der akustischen Hupe gilt: Sie darf nur in Gefahrensituationen oder zum Ankündigen eines Überholvorgangs verwendet werden. Aggressives Anhupen, wenn jemand zu langsam fährt, wird streng bestraft.
Lichthupe: Das Fazit
Es ist nicht erlaubt, die Lichthupe zu missbrauchen. Im Falle von Nötigung, zum Beispiel beim Drängeln auf der Autobahn, kann ein Fahrverbot oder eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Um einen Überholvorgang in der Dunkelheit anzukündigen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen, darf die Lichthupe kurz betätigt werden. Diese Regeln gelten auch für die akustische Hupe. Bevor man mit seinem Neuwagen oder Leasing-Fahrzeug fährt, sollte man sich diese Regeln gut merken.