Ratgeber
Böses Erwachen am Neujahrsmorgen: So sind Autofahrer bei Silvester-Schäden abgesichert

Wenn der Rauch der Silvesternacht verflogen ist, folgt für manchen Autobesitzer der Schock: Dellen im Blech, Brandflecken auf dem Lack oder gesplittertes Glas. Besonders für Leasingnehmer kann der Start ins neue Jahr teuer werden. Ein Überblick, welche Versicherung wann greift und worauf Sie bei fremden Fahrzeugen achten müssen.
Es ist das klassische Szenario: Raketen und Böller werden in engen Wohnstraßen gezündet, und geparkte Autos geraten ungewollt in die Schusslinie. Grundsätzlich ist die Rechtslage eindeutig: Wer den Schaden verursacht, muss zahlen. Doch die Realität in der chaotischen Neujahrsnacht sieht oft anders aus.
Das Problem mit dem unbekannten Täter
Ist der Verursacher bekannt und hat nicht vorsätzlich gehandelt, reguliert dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden. Die eigene Kfz-Haftpflicht des Autobesitzers ist hier nutzlos, da sie nur Schäden abdeckt, die man selbst anderen mit dem Auto zufügt.
Meistens verschwinden die Verursacher jedoch im Trubel oder sind am nächsten Morgen nicht mehr zu ermitteln. In diesem Fall hängt alles vom eigenen Kaskoschutz ab:
- Teilkasko: Sie ist der Retter bei Schäden durch Brand, Explosion und Glasbruch. Landet eine Rakete auf dem Auto und setzt es in Brand oder sorgt eine Druckwelle für gesprungene Scheiben, zahlt die Teilkasko.
- Vollkasko: Sie ist notwendig bei Vandalismus. Dellen durch Tritte, abgebrochene Spiegel oder Kratzer durch Böllerwürfe gelten oft als mutwillige Beschädigung. Findet sich kein Täter, bleibt ohne Vollkasko nur der Griff ins eigene Portemonnaie.
Die Kostenfalle beim Leasing
Für Fahrer von Leasingwagen ist die Situation besonders brisant. Da das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft ist, gelten strengere Regeln. Wird das Auto beschädigt, sind Leasingnehmer verpflichtet, den Schaden zu melden und fachgerecht beheben zu lassen.
Drei Fallstricke, die Leasingnehmer kennen sollten:
- Sofortige Meldepflicht: Ein Silvesterschaden muss nicht nur der Polizei und der Versicherung, sondern unverzüglich auch dem Leasinggeber gemeldet werden.
- Keine Eigenregie: Wer versucht, Brandflecken oder Dellen billig in einer freien Werkstatt „wegpfuschen“ zu lassen, riskiert Ärger bei der Rückgabe. Leasingverträge schreiben meist zertifizierte Fachwerkstätten und Originalteile vor.
- Die Rückgabe-Rechnung: Nicht reparierte Silvesterschäden werden bei der Leasingrückgabe als „Minderwert“ in Rechnung gestellt – und das oft teurer als eine fachgerechte Reparatur. Experten raten daher oft dazu, den Schaden über die Vollkasko abzuwickeln, selbst wenn eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Vorbeugen ist besser als Nachzahlen
Versicherungsexperten raten für die Silvesternacht zu simplen Vorsichtsmaßnahmen:
- Parkwahl: Garagen und Parkhäuser sind der sicherste Ort.
- Abdeckung: Wer an der Straße parken muss, sollte in eine feuerfeste Halbgarage investieren.
- Gefahrenzone meiden: Stellen Sie das Auto nicht an belebten Kreuzungen ab, wo erfahrungsgemäß viel geböllert wird.
Wichtig im Schadensfall: Dokumentieren Sie am Neujahrsmorgen alle Schäden sofort mit Fotos (Datum/Uhrzeit), bevor Sie das Auto bewegen oder reinigen, und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Dies ist oft Voraussetzung für die Regulierung durch die Kaskoversicherung.