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Ratgeber

1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch

BMW 3er G20
BMW 3er G20; Quelle: Pressefoto

Der Dienstwagen als Gratifikation für die eigene Arbeit ist eine beliebte Möglichkeit, wie Unternehmen die Wertschätzung für ihre Mitarbeiter ausdrücken können. Gleichzeitig ist der Firmenwagen für einige Berufe eine Notwendigkeit, die gerne genutzt wird. Da ein solcher Dienstwagen aber gleichzeitig ein geldwerter Vorteil ist, interessiert sich auch das Finanzamt für diese Form der zusätzlichen Entlohnung. Das kann steuerlich zu einer Herausforderung werden. Umso wichtiger ist es, dass man sich mit der richtigen Form der Versteuerung des Dienstwagens beschäftigt.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Dienstwagen-Steuer

Das Finanzamt stellt den Besitzern von Firmenwagen effektiv zwei Optionen zur Verfügung, mit denen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens bei der eigenen Steuer geltend gemacht werden kann. Auf der einen Seite steht das Fahrtenbuch. Effektiv handelt es sich dabei um eine umfassende Dokumentation über die Nutzung des Wagens, aus der das Finanzamt den Schluss zieht, wie viel dieser auf private Weise genutzt wird und wie hoch der Anteil ist, der nur mit den beruflichen Aufgaben zu tun hat. Inzwischen gibt es dafür auch digitale Lösungen, mit denen die Erfassung der gefahrenen Kilometer gleich ein bisschen einfacher wird.

Die andere Möglichkeit besteht in der sogenannten 1-Prozent-Regelung. Hier wird vor allem der eigentliche Wert des Wagens als ein Maßstab genommen. Die tatsächliche private Nutzung spielt keine wirklich große Rolle. Dafür gibt es gerade dann, wenn der Wagen hauptsächlich für dienstliche Zwecke genutzt wird, einige steuerliche Nachteile gegenüber dem Fahrtenbuch. Die nicht nötige Dokumentation ist natürlich ein Vorteil, der das Leben ein bisschen einfacher macht.

Viele Abwägungen also, die mit der Freude über den eigenen Dienstwagen verbunden sind. Während es generell eine gute Idee ist, bei solchen komplexen Themen den Rat eines Steuerberaters zu nutzen, um so die eigene Steuerlast zu optimieren, gibt es einige grundlegende Hinweise, welche der beiden Formen von Versteuerungen für den eigenen Alltag besser geeignet sein könnte.

Übrigens: Für Fahrer von Elektro-Dienstwagen gilt die sogenannte 0,5-Prozent-Regelung. Sie gilt für Elektroautos wie den VW ID.3 oder den BMW i4 aber genauso auch für Plug-In-Hybride wie den Opel Grandland oder den Ford Kuga. Mittlerweile wurde diese Regelung sogar noch einmal gesenkt. Arbeitnehmer müssen seit 2020 für bis zu 60.000 Euro teure Firmenwagen nur noch 0,25 Prozent (Viertel-Regelung) steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (beispielsweise für den Arbeitsweg) wurden halbiert. Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sowie teurere Dienst-Stromer fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung. Die steuerliche Begünstigung gilt für Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt wurden. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2030.

1-Prozent Regelung gegen das Fahrtenbuch – Vorteile und Nachteile

Generell wird bei der 1-Prozent-Regelung der Listenpreis des Autos genommen und dabei auf ein Prozent des ursprünglichen Wertes heruntergebrochen. Gleichzeitig sind die gefahrenen Kilometer mit dem Wagen ein Faktor, der die eigene Steuerlast begründen kann. Allerdings spielt die private Nutzung eine deutlich geringere Rolle, als es bei der Methode mit dem Fahrtenbuch der Fall ist. Die Kosten können hier deutlich geringer ausfallen, was natürlich ein Vorteil sein könnte, wenn man sich dafür entscheidet, den Wagen vom Unternehmen auch verstärkt für private Zwecke zu nutzen. Darüber hinaus entspricht die monatliche Besteuerung, sofern das Auto nicht wirklich zur teuren Spitzenklasse gehört, einem vernünftigen Rahmen.

Das Fahrtenbuch ist vor allem Dank der Digitalisierung heute kein großes Problem mehr. Was in früheren Zeiten ein unangenehmer Aufwand war, kann heute ziemlich automatisch über Apps oder sogar über eingebaute Programme im Wagen erledigt werden. Wichtig ist nur, dass man eine gewisse Disziplin bei der Verwaltung des Fahrtenbuches zeigt. Das Finanzamt ist hier nicht nur recht penibel bei der Prüfung, auch orientieren sich natürlich die eigenen Kosten bei dieser Methode verstärkt an der privaten Nutzung des Wagens.

Welche Methode ist wann besser geeignet?

Ein Wechsel in den verschiedenen Systemen kann nur einmal zum Anfang des Jahres vorgenommen werden, entsprechend sicher sollte man sich bei der Auswahl sein. Nach einer Beratung mit dem Chef und dem Steuerberater geht es abschließend vor allem um die Frage, wie viel der Dienstwagen auch im privaten Rahmen genutzt werden soll. Das ist in beiden Fällen der größte Kostenfaktor und hat daher einen entscheidenden Einfluss darauf, wie hoch die Kosten für den Dienstwagen auf der eigenen Lohnabrechnungen beziehungsweise der Steuererklärung sein würden.

Wer sich für einen höheren Anteil an privaten Fahrten mit dem Gefährt der Firma entscheidet, wird in den meisten Fällen mit der 1-Prozent-Regelung entsprechende finanzielle Vorteile haben. Dafür sollte darauf geachtet werden, dass der Dienstwagen nicht zu teuer ist, da sich so sonst wieder die eigenen Steueraufwendungen spürbar erhöhen können. Wer wenig privat fährt und den Dienstwagen primär für geschäftliche Zwecke nutzt oder wer einen sehr teuren Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, wird dagegen in der Regel mit dem Fahrtenbuch die bessere Entscheidung treffen.