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Ratgeber

Überblick: Winterreifenpflicht und Vorschriften in Deutschland

Winterreifen
Winterreifen, Bild: Unsplash

Mit dem Ende des Herbstes und dem Einbruch kühlerer Temperaturen wird der Wechsel auf Winterreifen wieder aktuell. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten? Wann besteht Pflicht zum Reifenwechsel – und welche Folgen drohen, wenn bei Schnee und Eis mit Sommerreifen gefahren wird?

  1. Gesetzliche Grundlage: Situative Winterreifenpflicht

In Deutschland gibt es keine pauschale Pflicht, ab einem bestimmten Datum Winterreifen zu montieren. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Nur bei winterlichen Straßenverhältnissen – also etwa bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte – dürfen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sind. Der bekannte Merksatz „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) dient dabei lediglich als Orientierung, ist jedoch rechtlich nicht bindend.

  1. Wann gelten die Straßenbedingungen als winterlich?

Die Pflicht zu Winterreifen greift in folgenden Fällen:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- oder Reifglätte

Bei solchen Wetterlagen müssen alle Räder des Fahrzeugs mit wintertauglicher Bereifung versehen sein.

  1. Erkennung: Welche Reifen sind wirklich wintertauglich?

Winterreifen sind an dem Alpine-Symbol zu erkennen – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass der Reifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Reifen, die lediglich die Bezeichnung „M+S“ tragen, gelten nur noch übergangsweise als ausreichend und dürfen langfristig nicht mehr als Winterreifen verwendet werden.

  1. Mindestprofiltiefe und Lebensdauer

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Der ADAC rät jedoch, Winterreifen spätestens bei einer Profiltiefe von unter 4 mm zu ersetzen, um Traktion und Fahrsicherheit zu gewährleisten. Nach etwa sechs Jahren sollte ein Austausch erfolgen, da das Gummi mit der Zeit aushärtet und an Haftung verliert.

  1. Sanktionen bei Verstößen

Wer bei Schnee oder Eis mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Wird dabei der Verkehr behindert, steigt die Strafe auf 80 Euro – zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden, etwa mit einem Bußgeld von 75 Euro, wenn das Fahrzeug anderen überlassen wurde.

  1. Ganzjahresreifen als Alternative

Ganzjahresreifen dürfen nur dann als Winterreifen genutzt werden, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Modelle mit dieser Kennzeichnung erfüllen die situative Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss im Schadensfall mit Einschränkungen der Versicherungsleistung rechnen, da dies als grob fahrlässig gilt.

  1. Regelungen für Miet- und Leasingfahrzeuge

Fahrzeugvermieter sind verpflichtet, bei winterlichen Straßenverhältnissen Autos mit geeigneter Bereifung bereitzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Verantwortung hingegen beim Nutzer, es sei denn, der Vertrag umfasst ausdrücklich Sommer- und Winterreifen. Motorräder sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

  1. Empfehlungen für den sicheren Winterbetrieb

Der Reifenwechsel sollte frühzeitig erfolgen, bevor Frost und Schnee einsetzen. Eine regelmäßige Kontrolle von Profiltiefe und Reifendruck erhöht die Sicherheit zusätzlich. Auch seltener genutzte Fahrzeuge und Anhänger sollten überprüft werden. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf aktuelle Reifentests, da Qualität und Fahrverhalten je nach Hersteller und Modell deutlich variieren können.